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In den meisten Fällen ja. Eine ärztliche Heilmittelverordnung ist die Grundlage.
Was in Ihrem Fall passt, klären wir gern gemeinsam.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Rahmen der Heilmittelrichtlinie die Kosten, Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung zur Einreichung.
Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Kasse reagiert, sprechen Sie uns an.
Bitte bringen Sie die Verordnung, relevante Befunde, ein Handtuch und bequeme Kleidung mit.
Für aktive Therapie sind Schuhe sinnvoll, in denen Sie sich gut bewegen können.
Das hängt vom verordneten Heilmittel ab.
In der Regel bewegen wir uns im Bereich von rund zwanzig bis fünfundvierzig Minuten pro Termin.
Wichtiger als die genaue Minutenanzahl ist, dass Befund und Behandlung sinnvoll zusammenpassen.
Wir planen unsere Termine so, dass wir für jeden Patienten einen festen Zeitraum reservieren.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte spätestens vierundzwanzig Stunden vorher ab.
Dann haben wir die Chance, den Termin neu zu vergeben.
Bei sehr kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar zu berechnen.
Das ist für niemanden angenehm, sorgt aber dafür, dass wir fair planen und Wartezeiten für alle kurz halten können.
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